Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen im Bereich der KI-Automatisierung, die zwischen Saskia Sturek, geschäftlich tätig unter der Bezeichnung Sturek Consulting, Adalbertstraße 42, 36039 Fulda (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer ihrer Einbeziehung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
(4) Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
(5) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als anerkannt. Der Auftragnehmer weist den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Frist hin. Änderungen, die den Vertragsgegenstand wesentlich verändern oder Hauptleistungspflichten zu Lasten des Kunden verschieben, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der KI-Automatisierung und digitalen Prozessoptimierung. Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Analyse, Beratung und Konzeption zur KI-Integration in bestehende Geschäftsprozesse,
- Implementierung von KI-gestützten Prozessautomatisierungen,
- Entwicklung und Implementierung von Chatbots, Voice Agents und automatisierten Kommunikationsprozessen,
- Implementierung von KI-Wissenssystemen, insbesondere Retrieval-Augmented-Generation-Systemen (RAG) sowie KI-gestützter Datenhaltung und -aufbereitung,
- Einbindung von KI-Schnittstellen in bestehende Kundensysteme,
- Prompt Engineering und Konfiguration von KI-Modellen,
- Einrichtung und Konfiguration von Drittanbieter-Tools in der Infrastruktur des Kunden,
- Schulungen und Einweisungen in implementierte Systeme,
- strategische Beratung zur KI-Transformation.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein konkret abnahmefähiges Werk im Sinne des § 631 BGB. Insbesondere werden keine konkret messbaren Ergebnisse zugesichert, namentlich keine bestimmten Lead-, Termin-, Conversion- oder Umsatzquoten und keine bestimmten Kostenersparnisse. Soweit im individuellen Angebot oder Projektvertrag ausdrücklich schriftliche Abnahmekriterien vereinbart werden, gelten insoweit die dort festgelegten Regelungen.
(3) Alle implementierten Lösungen werden ausschließlich in der Infrastruktur des Kunden aufgebaut und gehostet. Der Auftragnehmer betreibt keine eigene Infrastruktur für den Kunden. Sämtliche kostenpflichtigen Drittanbieter-Dienste, API-Zugänge, SaaS-Abonnements und vergleichbaren Konten, die für den Betrieb der implementierten Lösungen erforderlich sind, werden auf den eigenen Konten und mit den eigenen Zahlungsmitteln des Kunden eingerichtet und betrieben. Eine Vorfinanzierung oder Abrechnung dieser Drittkosten über den Auftragnehmer findet nicht statt. Nach Abschluss der Implementierung erlangt der Kunde vollständige Eigenständigkeit über alle eingerichteten Systeme.
(4) Der Kunde ist zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Er wird insbesondere alle erforderlichen Zugänge, Unterlagen, Daten und Berechtigungen rechtzeitig bereitstellen, einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner benennen und Rückfragen innerhalb von drei Werktagen beantworten.
(5) Verzögerungen, die auf fehlende oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(6) Der Kunde hat jede gelieferte Teilleistung unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und substantiiert zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die jeweilige Teilleistung als vertragsgemäß genehmigt. Rechte wegen versteckter Mängel sowie Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
(7) Bei Retainer-Verträgen erstellt der Auftragnehmer am Ende eines jeden Kalendermonats einen schriftlichen Leistungsnachweis. Der Kunde hat diesen binnen fünf Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Einwände schriftlich und substantiiert mitzuteilen. Unterbleibt ein fristgerechter Widerspruch, gelten die im Leistungsnachweis aufgeführten Leistungen als vertragsgemäß erbracht und genehmigt.
(8) Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung Drittanbieter-Tools ein. Er haftet nicht für Ausfälle, Funktionsänderungen, Preisänderungen oder die Einstellung solcher Dienste, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der eingesetzten Drittanbieter selbst zu prüfen und einzuhalten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme in Schrift- oder Textform, durch nachträglich bestätigte mündliche Vereinbarung, durch Buchung über die Website mit anschließender Bestätigung oder durch Annahme eines nach Kontaktaufnahme übersandten Angebots.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab Übersendung gültig.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anfragen und Aufträge jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(5) Nach Zustandekommen eines Vertrages erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung in Textform.
(6) Bei Implementierungsprojekten und Retainer-Verträgen wird vor Leistungsbeginn ein individuelles Angebot oder ein gesonderter Projektvertrag vorgelegt. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
§ 4 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Einmalprojekten ist die Vergütung in zwei Raten fällig:
- 50 % bei Auftragserteilung vor Leistungsbeginn,
- 50 % bei Abschluss des Projekts, spätestens mit Zugang des abschließenden Leistungsnachweises.
(3) Bei Retainer-Verträgen ist die monatliche Vergütung jeweils im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vereinbarten Retainer-Preis zur automatischen Vertragsverlängerung anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem Verlängerungszeitpunkt in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, gilt der neue Preis als vereinbart.
(5) Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet. Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Eingang der ersten fälligen Zahlung.
(6) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung.
(7) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung vollständig einzustellen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt unberührt.
(8) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalprojekte sind auf die im Angebot oder Projektvertrag vereinbarte Projektdauer befristet und enden mit vollständiger Leistungserbringung und vollständiger Zahlung.
(2) Retainer-Verträge werden für eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab Vertragsschluss fest abgeschlossen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Laufzeitende, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate.
(3) Vorzeitige ordentliche Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(4) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch den Kunden bleibt der volle Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, Verstößen gegen Vertraulichkeitspflichten, schwerwiegendem Fehlverhalten, rechtswidriger Nutzung implementierter Systeme, arglistig falschen Angaben oder Insolvenz des Kunden.
(6) Kündigungen bedürfen der Schrift- oder Textform. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
(7) Nach Vertragsbeendigung verbleiben alle implementierten Systeme vollständig beim Kunden. Noch ausstehende Vergütungen werden sofort fällig.
§ 6 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommenen Garantien.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung ist in den Fällen des Abs. 3 auf die Nettovergütung des jeweiligen Vertrags begrenzt. Bei Retainer-Verträgen ist die Haftung auf die Nettovergütung der letzten sechs Monate vor Schadenseintritt begrenzt.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Funktionsänderungen, Sicherheitslücken, Datenverluste oder die Einstellung von Drittanbieter-Diensten, sofern diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die Tools sorgfältig ausgewählt wurden.
(6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Kunde auf Basis von KI-generierten Outputs trifft. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich zu prüfen.
(7) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(8) Schadensersatzansprüche des Kunden aus leichter Fahrlässigkeit verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Die beim Kunden konkret implementierten Lösungen gehen mit vollständiger Vergütung in die Nutzungshoheit des Kunden über.
(2) Alle Methoden, Frameworks, Prompt-Vorlagen, Workflow-Templates, Beratungskonzepte, Dokumentationsstrukturen und sonstigen allgemeinen Arbeitsmittel des Auftragnehmers verbleiben in dessen geistigem Eigentum.
(3) Schulungsunterlagen, Anleitungen, Präsentationen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für interne Zwecke.
(4) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
(5) Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € je Verstoß verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
§ 8 Aufzeichnungen, Referenzen und Marketingnutzung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Video-Calls und Besprechungen zu Dokumentationszwecken aufzuzeichnen. Mit Vertragsschluss und Zustimmung zu diesen AGB erteilt der Kunde seine Einwilligung zur Aufzeichnung im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses ausschließlich zur internen Dokumentation und Qualitätssicherung.
(2) Eine Nutzung von Aufzeichnungen für Marketingzwecke erfolgt ausschließlich auf Basis einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung des Kunden.
(3) Der Kunde erklärt sich mit Vertragsschluss damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ihn nach Abschluss des Projekts als Referenzkunden benennt. Dies umfasst die Nennung des Firmennamens, die Nutzung des Logos sowie eine kurze Projektbeschreibung. Der Kunde kann dieser Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen.
(4) Die Nutzung von Zitaten, Testimonials oder namentlichen Aussagen erfolgt ausschließlich auf Basis einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung.
(5) Für Referenznennung und Marketingnutzung besteht kein Vergütungsanspruch des Kunden.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsprozesse, technische Systeme, Zugangsdaten, Kunden- und Lieferantendaten, Preisstrukturen, Finanzinformationen, Methodik, Frameworks, Prompt-Vorlagen, Projektunterlagen und Korrespondenz.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Kundendaten an eingesetzte Drittanbieter-Dienste weiterzugeben, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zwingend erforderlich ist. Dabei trifft er angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und beschränkt die Weitergabe auf das notwendige Minimum.
(5) Nach Vertragsbeendigung sind beide Parteien verpflichtet, auf Verlangen vertrauliche Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsbeendigung unbefristet fort.
(7) Bei schuldhafter Verletzung der Vertraulichkeitspflichten ist die verletzende Partei verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € je Verstoß zu zahlen.
§ 10 Datenschutz und KI-Tool-Einsatz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß seiner Datenschutzerklärung unter sturek-consulting.de/datenschutz.
(2) Alle beim Kunden implementierten Systeme werden im Verantwortungsbereich des Kunden betrieben. Der Kunde ist alleiniger Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für deren Betrieb.
(3) Da der Auftragnehmer keine personenbezogenen Daten des Kunden dauerhaft auf eigenen Systemen speichert oder verarbeitet, liegt grundsätzlich kein Auftragsverarbeitungsverhältnis im Sinne von Art. 28 DSGVO vor. Sollte im Einzelfall eine Auftragsverarbeitung vorliegen, wird ein gesonderter AVV geschlossen.
(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Tools und automatisierte Verfahren einsetzt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, betroffene Personen aus seinem Verantwortungsbereich vorab über den Einsatz solcher KI-Tools und die damit verbundene Datenverarbeitung zu informieren sowie erforderliche Einwilligungen zu dokumentieren und aufzubewahren.
(6) Sofern Voice-Agent-Lösungen implementiert werden, ist der Kunde verpflichtet, seine Endnutzer in geeigneter Weise über die Aufzeichnung und KI-gestützte Verarbeitung ihrer Sprachdaten zu informieren und erforderliche Einwilligungen einzuholen.
(7) Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass der Kunde seinen datenschutzrechtlichen Informations-, Einwilligungs- oder Dokumentationspflichten schuldhaft nicht nachkommt.
(8) Der Kunde willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienste ein.
§ 11 Verhalten und Pflichten im laufenden Vertragsverhältnis
(1) Wesentliche Mitteilungen bedürfen der Schrift- oder Textform. Die primäre Projektkommunikation erfolgt per E-Mail oder über ein vereinbartes Projektmanagement-Tool. Beide Parteien verpflichten sich, Anfragen innerhalb von drei Werktagen zu beantworten.
(2) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden sind schriftlich oder in Textform einzureichen. Der Auftragnehmer unterbreitet einen Änderungsvorschlag mit Mehraufwand und Vergütung. Änderungen werden erst nach ausdrücklicher Bestätigung beider Parteien umgesetzt.
(3) Der Kunde verpflichtet sich zu einem respektvollen und sachlichen Umgang. Bei unangemessenem Verhalten ist der Auftragnehmer nach Abmahnung zur Einstellung der Leistungserbringung und zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(4) Verzögert oder verhindert der Kunde die Leistungserbringung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstandener Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
(5) Nach Abschluss eines Implementierungsprojekts übergibt der Auftragnehmer dem Kunden eine Basisdokumentation der implementierten Lösung.
(6) Bei Meinungsverschiedenheiten über die Leistungen gilt folgender Eskalationsweg:
- schriftliche oder in Textform übermittelte Mängelrüge,
- Stellungnahme und ggf. Nachbesserungsvorschlag durch den Auftragnehmer innerhalb von zehn Werktagen,
- erst danach können weitergehende Rechte geltend gemacht werden.
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Da die Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erbracht werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB. Das Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu.
(2) Soweit Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss beginnen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Leistungserbringung sofort beginnt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Fulda ausschließlich zuständig. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individualvertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, soweit sie nicht nachträglich in Textform bestätigt werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.